VDE Prüfung nach BGV A3 und BetrSichV

elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A2 (VBG 4) neu BGV A3, DIN VDE 0701. VDE 0702

                                                                              Die gesetlichen Anforderungen

Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen dür die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüfer festzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten "Stand der Technik" orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen darau folgenden Konsequenzen.

Ihre Sicherheit ist unser Anliegen

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A2 (neu BGV A3) Pflicht. Die Prüfungen werden au Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften BGV A2 (neu BGV A3) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfals eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ ahnden. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen! Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden! Grundsätzlich sind alle elektrischen betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.

Hierzu gehören z.B.:

Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte u.s.w.

elektr. Werkzeugmaschinen wie:

Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, elektr. betriebene Sprühpistolen, Trennjäger, Ein- und Zweihand-Flexgeräte, Elektroschlagschrauber, Schleifböcke, Standbohrmaschinen, Schutzgas-Schweißgeräte, Handschweißgeräte usw.

                                                                             Ziel der Wiederholungsprüfung

Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind. Des weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand eines gebrauchten Gerätes belegen, damit es weiterhin benutzt werden kann. Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, dem Messen und der Funktionskontrolle.

Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung 

Die Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüfling keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Spezielles Augenmerk ist auf Isolierung zu legen.In weiterer Folge müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegschutz der Anschlussleitung durch Besichtigung und Handprobe überprüft werden. Ebenso ist auf Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch zu achten.

Die zweite Teilprüfung: Messen

Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt werden:

  • Widerstandsmessung des Schutzleiters
  • Messung des Isoltionswiderstandes
  • Messung des Ersatzableitstromes
  • Messung des Berührungsstromes
  • Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstromes

Die dritte Teilprüfung: Funktionsbrüfung

Nach dem Messen kann die Funktionsbrüfung durch Erprobung erfolgen.

Die abschließende Beurteilung:

 Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden.

Richtwerte für Prüffristen ortsveränderliche Verbraucher:

  1. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel = Richtwert: 6 Monate
  2. Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen = Richtwert: 6 Monate
  3. Anschlussleitungen mit Stecker = Richtwert: 12 Monate
  4. Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss = Richtwert: 2 Jahre

Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote unter 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Richtwerte für Prüffristen ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel:

  1. elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel = Richtwert: 4 Jahre
  2. elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) = Richtwert: 1 Jahr

Die Dokumentation

Die Dokumentation nimmt in modernen Managementsystemen einen sehr wichtigen Platz ein. Sie ermöglichen dem Verantwortlichen jederzeit den Nachweis, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Die Analyse der Dokumentation ermöglicht zusätzliche Aussagen

  • Welche Fehler traten am häufigsten auf und wie können Sie in Zukunft vermieden werden?
  • Genügen alle Geräte den Anforderungen Ihrer Umgebung?
  • Sind die Prüfintervalle ausreichend bzw. können sie verlängert werden?
  • Wurden die defekten Geräte außer Betrieb gesetzt?
  • Wann und von wem wurden die Geräte instandgesetzt?

Wird eine derartige Dokumentation erstellt, so erhält der Verantwortliche oftmals zum erstem Mal eine vollständige Übersicht über die in seinem Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher.

Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle

Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfungsprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalls so gut wie auszuschließen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten und Anlagen mit den entsprechenden Messwerten in einem Prüfungsprotokoll festgehalten werden. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde.

Die Prüfungen werden von uns mit der z.zt. neuesten Messtechnik durchgeführt.

Ein individuelles Angebot für Prüfungen nach BGV A3 inklusive Dokumentation und Gerätekennzeichnung, erstellen wir Ihnen gerne!

Nehmen Sie einfach per Telefon oder E-Mail kontakt zu uns auf.